Ich bin autorisiert, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen (Listenhunde gem. § 10 (1) LHundG NRW) durchzuführen.

Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.

Sachkundenachweis § 11 LHundG NRW (sog 20/40 Hunde)

 

Das Landeshundegesetz fordert vom Halter großer Hunde (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben) den Beweis, dass dieser über die dazu bestimmte Sachkunde verfügt, einen solchen großen Hund zu halten. Dieser Nachweis erfolgt durch eine  theoretische Prüfung. Im Rahmen dieser Prüfung ist von Ihnen darzulegen, ob Sie über die erforderliche Sachkunde im Hinblick auf Sozialverhalten, Haltung, Fütterung, Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht sowie andere Schwerpunkte – den Hund betreffend – verfügen.

Auf die Prüfung können Sie sich mit Hilfe des Internets auf der Seite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe mit dem Fragenkatalog inkl. Antworten zur Sachkunde vorbereiten. Die Prüfung erfolgt schriftlich mit einem multiplechoice Fragenkatalog von 30 Fragen zu den o. g. Themen. Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden. Sie müssen mind. 2/3 der Fragen richtig beantworten (20 Punkte) um die Prüfung zu bestehen.

Die Sachkundenachweisbescheinigung ist dann mit dem Nachweis einer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung sowie der Chipnummer des entsprechenden Hundes beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.

 

Als sachkundig i. S. des § 11 LHundG NRW gelten vor dem Gesetz folgende Personen: Tierarzt, Jäger, Polizeihundeführer, Personen, die Verhaltenstests für Hunde bestimmter Rassen durchführen dürfen, Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht von Hunden bzw. zum Handel mit Hunden haben, oder bereits die Sachkunde zur Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen haben.

Ebenso gelten Sie als sachkundig, wenn Sie vor 01/2003 bereits drei Jahre oder länger sog. 20/40-Hunde gehalten haben. Vorausgesetzt Sie beweisen auch die nachfolgenden Prüfsteine. Sie müssen durchgängig als Halter beim Ordnungsamt von 20/40-Hunden gemeldet gewesen sein. Eine Zeit ab drei Monaten ohne Hund wird als Unterbrechung gewertet. Seit der ersten Anmeldung eines 20/40-Hundes darf es zu keinem tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Ereignis gekommen sein.

 

Termine nach Absprache: Mobil 01714950380

 

Preise:

Sachkundeprüfung i. S v. § 11 LHundG  incl. Bescheinigung: 35,00 €

Sachkundenachweis § 10 LHundG NRW (bestimmte Rassen)

 

Der multiplechoice Test für Hunde bestimmter Rassen (Alano, American, Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden) unterscheidet sich nur unbedeutend von der Prüfung für sog. 20/40-Hunde. Sie müssen als Halter eines solchen Hundes in der Gesamtheit 10 weitere Fragen beantworten.

 

Termine nach Absprache: Mobil 01714950380

 

Preise:

Sachkundeprüfung i. S v. § 10 LHundG  incl. Bescheinigung: 40,00 €